Kosten & Krankversicherung
Wieviel die Behandlung kostet – und wer sie trägt
Wir beantworten alle Ihre Fragen hinsichtlich der Kosten – in Ruhe und bevor die Behandlung beginnt.
Verbindliche und kalkulierbare Kosten
◍ Keine Übertherapie
Persönliche Beratung
Kaum ein Thema wird so lange aufgeschoben wie dieses. Dabei ist die Antwort in den meisten Fällen unspektakulär: Bei Kindern und Jugendlichen mit einer behandlungsbedürftigen Fehlstellung trägt die Krankenversicherung den größten Teil.
Wie es in Ihrem Fall aussieht, sagen wir Ihnen nach der Untersuchung – schriftlich, verständlich und ohne Kleingedrucktes.
Wie es in Ihrem Fall aussieht, sagen wir Ihnen nach der Untersuchung – schriftlich, verständlich und ohne Kleingedrucktes.
Für Kinder und Jugendliche: Das übernimmt die Krankenversicherung
Ob eine Behandlung zur Leistung Ihrer Krankenversicherung gehört, entscheidet nicht die Praxis, sondern eine bundesweit einheitliche Einstufung: die KIG-Gruppen. Wir nehmen diese Einstufung nach der Untersuchung vor und erklären Ihnen, was sie für Ihr Kind bedeutet. Welche Befunde wir behandeln, lesen Sie auf der Seite Kinder und Jugendliche.
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Wir untersuchen und stufen ein
Der Befund wird einer der fünf KIG-Gruppen (Kieferorthopädischen Indikationsgruppen) zugeordnet.
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Ab Gruppe 3 zahlt die Krankenversicherung
Bei Kindern und Jugendlichen trägt sie dann den größten Teil der Behandlung.
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Sie wissen vorher, woran Sie sind
Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie einen schriftlichen Plan – und die Zusage Ihrer Krankenversicherung.
Bei gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten entscheidet der Schwierigkeitsgrad der Zahn- und Kieferfehlstellung (KIG-Einstufung), ob der größere Teil der Kosten von der Krankenversicherung bezahlt wird. Bei den meisten jungen Patientinnen und Patienten, die sich bei uns vorstellen, ist das der Fall. Sollte keine KIG-Einstufung von 3, 4 oder 5 vorliegen, sprechen wir mit Ihnen darüber, wie und in welchem Umfang Sie eine kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes wünschen. In solchen Fällen bieten wir Ratenzahlungen an, um die monatliche finanzielle Belastung für Sie so gering wie möglich zu halten.
Für privat versicherte Patientinnen und Patienten gilt: Der Krankenversicherungsvertrag bestimmt, welcher Anteil der Kosten übernommen wird. Nach Anfertigung der Anfangsunterlagen erhalten Sie bei uns in der Praxis einen Kostenvoranschlag und reichen diesen bei Ihrer Versicherung ein. Wir warten auf die Kostenzusage, bevor wir mit der Behandlung beginnen.
Für Erwachsene
Erwachsene Patientinnen und Patienten tragen die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung in den allermeisten Fällen selbst, oder die Erstattung erfolgt über eine private oder eine Zusatzkrankenversicherung. Ausnahmefälle sind kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapien – hier beteiligt sich auch die gesetzliche Krankenversicherung. Die Details besprechen wir im Erstgespräch.
Für privat versicherte Patientinnen und Patienten gilt: Der Krankenversicherungsvertrag bestimmt, welcher Anteil der Kosten übernommen wird. Nach Anfertigung der Anfangsunterlagen erhalten Sie bei uns in der Praxis einen Kostenvoranschlag und reichen diesen bei Ihrer Versicherung ein. Wir warten auf die Kostenzusage, bevor wir mit der Behandlung beginnen.
Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Kieferorthopädie für Erwachsene
Für privat versicherte Patientinnen und Patienten gilt: Der Krankenversicherungsvertrag bestimmt, welcher Anteil der Kosten übernommen wird. Nach Anfertigung der Anfangsunterlagen erhalten Sie bei uns in der Praxis einen Kostenvoranschlag und reichen diesen bei Ihrer Versicherung ein. Wir warten auf die Kostenzusage, bevor wir mit der Behandlung beginnen.
Mehr zu unserem Angebot finden Sie auf der Seite Kieferorthopädie für Erwachsene
Kostenvoranschlag & Kostenzusage
Sie reichen unseren Kostenvoranschlag bei Ihrer Versicherung ein – wir beginnen erst nach der Zusage.
Kombiniert kieferchirurgisch
In diesen Ausnahmefällen beteiligt sich auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Ratenzahlung möglich
Auf Wunsch verteilen wir die Kosten auf monatliche Raten.
Worauf Sie sich bei uns verlassen können
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Keine Übertherapie
Wir behandeln so umfassend wie nötig und so zurückhaltend wie möglich. Wie wir arbeiten, lesen Sie unter Unsere Methode
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Ehrliche Einschätzung
Wir sagen Ihnen auch, wenn keine Behandlung notwendig ist.
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Verbindliche, kalkulierbare Kosten
Sie entscheiden mit allen Informationen.
Nichts beginnt, bevor Sie Bescheid wissen
Erst klären wir den Befund, dann den Plan – und erst wenn die Zusage Ihrer Krankenversicherung vorliegt, beginnt die Behandlung. Sie entscheiden in Ruhe.
Häufige Fragen zu den Kosten
Wieviel zahlt die Krankenversicherung für die Zahnspange meines Kindes?
Bei einer behandlungsbedürftigen Fehlstellung ab KIG-Gruppe 3 trägt sie den größten Teil der Behandlung. Was das für Ihr Kind bedeutet, erklären wir Ihnen nach der Untersuchung persönlich.
Was ist die KIG-Einstufung?
Die kieferorthopädischen Indikationsgruppen (1 bis 5) beschreiben, wie ausgeprägt eine Fehlstellung ist. Sie sind bundesweit einheitlich geregelt. Ab Gruppe 3 ist die Behandlung eine Leistung der Krankenversicherung.
Was ist, wenn die Einstufung Gruppe 1 oder 2 ergibt?
Dann ist die Fehlstellung leicht ausgeprägt und die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Behandlung nicht. Wir besprechen offen mit Ihnen, ob eine Behandlung sinnvoll ist – und bieten in solchen Fällen Ratenzahlungen an.
Wieviel kostet eine Behandlung für Erwachsene?
Bei Erwachsenen ist die Behandlung meist eine Privatleistung; die Erstattung hängt von Ihrer privaten oder Zusatzversicherung ab. Ist ein kieferchirurgischer Eingriff medizinisch notwendig, beteiligt sich auch die gesetzliche Krankenversicherung.
Gibt es eine Ratenzahlung?
Ja, eine Finanzierung in Raten ist möglich.
Wann wissen wir, wieviel auf uns zukommt?
Nach der Untersuchung. Sie erhalten einen schriftlichen Heil- und Kostenplan, bevor die Behandlung beginnt.
Brauche ich eine Überweisung vom Zahnarzt?
Nein. Sie können direkt einen Termin bei uns vereinbaren. Falls Sie eine Überweisung haben, bringen Sie sie gern mit.
Ist das Erstgespräch kostenlos und unverbindlich?
Ja. Wir sehen uns die Situation an, beantworten Ihre Fragen und besprechen die Kosten – ohne Verpflichtung.
Wie schnell bekomme ich einen Termin?
In der Regel sehr zeitnah. Lange Wartezeiten gibt es bei uns nicht. Einfach online buchen oder anrufen.
Besprechen wir Ihre Fragen hinsichtlich der Kosten – ganz unverbindlich
Im Erstgespräch nehmen wir uns Zeit für Ihre Fragen und erklären Ihnen, was in Ihrem Fall gilt. Online buchen · Beratung dienstags ab 17 Uhr · ☎ 069 66129982
